 Unbestritten litt der Versicherte seit dem Unfall an einer eingeschränkten Belastbarkeit des Nackens bzw. der HWS. Umgekehrt ist aber ebenfalls erstellt, dass seine übrigen Unfallverletzungen bis Dezember 2000 – also schon vier Monate nach dem Sturzvorfall – fast komplett ausgeheilt waren und der Versicherte bis zur neuen Beschäftigung bei einem Getränkhändler während geraumer Zeit unwiderlegt schmerz- und beschwerdefrei war. Durch das Heben/Tragen schwerer Harasse geriet er körperlich erneut in Schwierigkeiten, was aber zweifellos nichts mit dem Unfall zu tun hatte.