Der Versicherte hat sodann keine gravierenden Verletzungen (Schädelfrakturen, Wirbelsäulenbrüche [HWS/BWS], innere Blutungen an lebenswichtigen Organen usw.) oder Beeinträchtigungen ganz besonderer Art erlitten. Die festgestellten Stauchungen der HWS bzw. Nacken-, Rücken- und Schulterprellungen sind alles Verletzungen, die durch entsprechende Stütz- und Stabilisierungsmassnahmen (Tragen Halskrause) und spätere Physiotherapien (Lockern der verspannten/Wiederaufbau der verkrümmten Nacken- /Rückenmuskulatur) normalerweise innert weniger Wochen (ca. 5-8