 Der Töffunfall im August 2000 ereignete sich keineswegs unter besonders dramatischen Begleitumständen (abgesperrte Rennpiste; kein Gegenverkehr; Risiko eines Bremsversagens oder anderer Verschleisserscheinungen an Maschine vorhersehbar und einkalkulierbar; Sturzfreiraum gerade für derartige Vorkommnisse geschaffen; kein Drittverschulden; sicherlich kein unüberwindbares Schreckens- oder Schockerlebnis) und der Zwischenfall war auch nicht von besonderer Eindrücklichkeit („Abflug“ neben Rennpiste ins „Grüne“ mit ca. 80 km/h; Überschlag mit Erdlandung auf Kopf-/Schulter- /Rückenpartie;