aufgestellten Zusatzkriterien laut Praxis allesamt klarerweise gefehlt hätten. Aktenkundig sei vielmehr erstellt, dass der Versicherte seit Ende 2000 praktisch beschwerdefrei gewesen sei und von den Ärzten als voll arbeitsfähig taxiert worden sei. Trotz erneuten Vorfalls (Harassentragen bei Getränkehändler) sei er ab Mai 03 wieder zu 50% arbeits-/vermittlungsfähig gewesen, weshalb die Einstellung der Taggeldleistungen korrekt erfolgt sei.