Kausalzusammenhang zwischen den unmittelbar (Latenzzeit 72 Stunden) nach dem Unfall geklagten Körperleiden (Kopf- und Nackenschmerzen; Schwindelgefühle und Schlafstörungen) und den erst später aufgetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen (Konzentrations-/Gleichgewichtsstörungen; Tinnitus [Ohrensausen]; HWS-Blockierung/Bewegungseinschränkung dgl.) mit dem in der Sozialversicherung üblichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bejaht werden könnte.