3. In der Vernehmlassung beantragte die SUVA Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Gestützt auf eine umfassende neurologische Beurteilung vom 17.10.2005 (ihrer Abteilung für Versicherungsmedizin) hielt sie fest, dass kein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den unmittelbar (Latenzzeit 72 Stunden) nach dem Unfall geklagten Körperleiden (Kopf- und Nackenschmerzen; Schwindelgefühle und Schlafstörungen) und den erst später aufgetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen (Konzentrations-/Gleichgewichtsstörungen; Tinnitus [Ohrensausen];