Mit Entscheid vom 27. Januar 2005 lehnte die SUVA die Einwände bzw. Einsprache des Versicherten hauptsächlich mit der Begründung ab, dass die Lohnauskünfte der Arbeitgeberin voraussichtlich keine Lohnsteigerung von mindestens 10% ergeben hätten, weshalb auch keine Erhöhung der Taggeldansätze gerechtfertigt gewesen sei. Vielmehr hätten die ärztlichen Untersuchungen gezeigt, dass ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den Unfallverletzungen (August 00) und den seit März 04 weiterhin geklagten Gesundheitsleiden kaum zu bejahen sei und es für weitere Versicherungsleistungen vor allem an der erforderlichen Adäquanz zwischen