einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit zu erbringen seien. e) Mit Entscheid vom 27. Januar 2005 lehnte die SUVA die Einwände bzw. Einsprache des Versicherten hauptsächlich mit der Begründung ab, dass die Lohnauskünfte der Arbeitgeberin voraussichtlich keine Lohnsteigerung von mindestens 10% ergeben hätten, weshalb auch keine Erhöhung der Taggeldansätze gerechtfertigt gewesen sei.