c) Die SUVA veranlasste darauf hin im Februar 04 zusätzliche Abklärungen über die aktuelle Lohnentwicklung des Versicherten in dessen neuer Erwerbstätigkeit als Lastwagenfahrer, wozu der Einsprecher im Mai 04 noch Stellung beziehen konnte. Im Juni/September 04 bestätigte die angefragte Drittfirma (… AG) noch schriftlich die zuvor lediglich telefonisch gemachten Lohnauskünfte, wozu sich der Einsprecher ebenso im Januar 05 noch äussern konnte.