Nach dem besagten Sturzereignis reiste der Genannte in die Schweiz zurück, wo er tags darauf den Hausarzt aufsuchte; derselbe attestierte ihm eine Kontusion (Prellung/Quetschung) der rechten Schulter sowie eine Distorsion (Stauchung) der Halswirbelsäule (HWS) rechts. Zur damaligen Zeit war der in … GR wohnhafte Patient beruflich als Hilfsarbeiter bei einer lokalen Baufirma (zeitlich befristet bis Ende August 00) angestellt und durch diese obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) versichert.