Zudem wird er als eine sehr gesellige und aufgestellte Person mit sehr guten Umgangsformen beschrieben. So kommen der Gewerbeschullehrer …, der Berufsberater …, das Ausbildungszentrum …, die Direktorin des …, Dr. … und Dr. … zur einhelligen Meinung, dass die Tätigkeit als Serviceangestellter auf die Fähigkeit und Neigung des Beschwerdeführers zugeschnitten ist. Ihre Berichte sind stärker zu gewichten, zumal sie – im Gegensatz zum Bericht der IV-Stellenärztin und jenem des BSV – gestützt auf eigene Beobachtungen und Erfahrungen mit dem Beschwerdeführer ergingen und nicht allein auf den vorliegenden Akten beruhen.