Selbst das Bürozentrum … erachtete eine berufliche Integration in der freien Wirtschaft als unmöglich. Weshalb die Vorinstanz davon ausgeht, dass die Büroanlehre in körperlicher Hinsicht geeignet war, ist unerklärlich. Wusste sie doch, dass eine lange sitzende Beschäftigung – wie bei Büroarbeiten üblich – für den Beschwerdeführer aufgrund seiner Rückenbeschwerden ungünstig war.