Zudem würden seine motorischen Schwierigkeiten bei Wiederholung der immer gleichen Aufgabe deutlich verbessert werden und sicher zu Erfolgsergebnissen führen. Bezüglich letzteren drei Berichten ist zu bemerken, dass diese vom Gericht berücksichtigt werden, obwohl sie erst nach dem Einspracheentscheid ergangen sind. In ihnen sind nämlich für die Entscheidfindung wesentliche Informationen enthalten, welche aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes bereits von der Vorinstanz hätten eingeholt werden müssen.