▪ Im Bericht vom 1. April 2005 hält Dr. … fest, dass es glaubhaft und nachvollziehbar sei, dass der Beschwerdeführer über eine längere Phase unter statischen und belastungsabhängig verstärkten Rückenschmerzen gelitten habe, die zwischenzeitlich verschwunden seien. Die radiologische Segmentpathologie führe zu keiner funktionellen Beeinträchtigung der Wirbelsäule, entsprechend ergebe sich daraus keine Einschränkung der Ausbildungsfähigkeit des Beschwerdeführers.