▪ Das BSV teilt im Schreiben vom 13. Januar 2005 die Meinung der IV- Stellenärztin. Aufgrund des körperlichen Leidens (Rückenleiden) des Versicherten einerseits und seines eigentlichen Leidens andererseits, halte das BSV eine Tätigkeit im Service oder am Buffet für den Versicherten als ungeeignet.