▪ In der Stellungnahme vom 29. November 2004 hält der Berufsberater … fest, dass die frühere Ausbildung als Büroangestellter nicht die geeignetste Lösung gewesen sei, um dem Versicherten eine spätere Eingliederungsmöglichkeit in einem Betrieb der freien Wirtschaft zu ermöglichen. Die Tätigkeit als Serviceangestellter sei mehr auf seine Fähigkeiten und Neigungen zugeschnitten. Um jedoch eine Prognose im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Versicherten zu erhalten, sei die Einholung einer medizinischen Begutachtung angezeigt.