b) Folgende Berichte und Stellungnahmen sind für die Streitentscheidung von Bedeutung: ▪ Im Bericht vom 1. Mai 2002 hält Dr. … u.a. fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Rückenbeschwerden für schwere Rückenbelastungen sicher ungeeignet sei. Auch eine lange sitzende Beschäftigung sei für ihn ungünstig. ▪ Dem Ausbildungsbericht des Bürozentrum … vom August 2002 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer die Anlehre erfolgreich abgeschlossen habe. Eine berufliche Integration in der freien Wirtschaft werde als unmöglich erachtet.