6. In ihrer Vernehmlassung vom 3. Mai 2005 beantragte die IV-Stelle Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung verwies sie zunächst auf die Ausführungen in der angefochtenen Verfügung. Weiter brachte sie vor, dass die Büroanlehre aus körperlicher Sicht eine geeignete Ausbildung gewesen sei, da sie den Anforderungen an eine wechselbelastende Tätigkeit entsprochen habe. Sie habe jedoch auch den Neigungen des Versicherten entsprochen. So habe die Mutter des Versicherten und dieser selbst dem Berufsberater der IV-Stelle gesagt, dass es ihm recht gut gefalle.