Diese Erstausbildung sei jedoch auch deshalb ungeeignet gewesen, da aufgrund der vorwiegend sitzenden Tätigkeit Rückenbeschwerden aufgetreten seien. Dr. … halte in seinem Bericht vom 1. Mai 2002 fest, dass eine lange sitzende Beschäftigung für den Beschwerdeführer ungeeignet sei und zu Rückenproblemen führe. Hinzu komme, dass die mangelnde Neigung und Eignung für eine Tätigkeit im Büro zu psychischen Beschwerden mit deutlichen Rückzugssymptomen und Verstummen geführt habe. Die nach dem Anlehrabschluss absolvierten Schnupperwochen sowohl in der … im Bereich Hauswirtschaft als auch im Ausbildungszentrum … im Service seien positiv beurteilt worden.