5. Dagegen liess der Versicherte am 14. April 2005 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben mit dem Antrag um kostenfällige Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids samt der ihm zugrunde liegenden Verfügung. Ihm seien unter dem Titel berufliche Massnahmen Leistungen für die bereits begonnene Ausbildung in der Stiftung … zuzusprechen. Die BBT-Büroanlehre im … habe ihm nie entsprochen. Vielmehr habe sie ihn überfordert.