Dies gelte umso mehr, wenn man berücksichtige, dass seine Defizite im Bereich der Kontaktaufnahme mit anderen Menschen lägen und dass erst nach einer Phase der Gewöhnung ein guter Kontakt herstellbar sei. Mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit sei somit nicht davon auszugehen, dass der Versicherte mit der beantragten Anlehre seine Erwerbstätigkeit derart steigern könne, dass anschliessend nicht mehr eine ganze IV-Rente ausgewiesen sei. Daran würden auch die verhalten optimistisch geäusserten Berichte des Ausbildungszentrums … nichts ändern.