Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) halte zu Recht fest, dass der Versicherte für eine Tätigkeit im Service oder am Buffet wegen seiner Leiden in der freien Wirtschaft ungeeignet und überfordert wäre. Dies gelte umso mehr, wenn man berücksichtige, dass seine Defizite im Bereich der Kontaktaufnahme mit anderen Menschen lägen und dass erst nach einer Phase der Gewöhnung ein guter Kontakt herstellbar sei.