b IVG zu qualifizieren. Nach Studium der aktenkundigen Berichte und Stellungnahmen sei die IV-Stelle zur Überzeugung gelangt, dass die beantragte Lehre zwar den Wünschen des Versicherten, nicht aber seinen Fähigkeiten entspreche. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) halte zu Recht fest, dass der Versicherte für eine Tätigkeit im Service oder am Buffet wegen seiner Leiden in der freien Wirtschaft ungeeignet und überfordert wäre.