3. Die IV-Stelle wies das Leistungsgesuch mit Verfügung vom 13. August 2004 ab. Eine Umschulung oder eine Neuausbildung (zweite erstmalige berufliche Ausbildung) könne durch die Versicherung nicht übernommen werden. Weder mit einer Umschulung noch mit einer Neuausbildung im Rahmen einer BBT- Anlehre in der Hotelréception oder Buffet/Service im Ausbildungszentrum … könne die Erwerbstätigkeit derart gesteigert werden, dass anschliessend nicht mehr eine ganze Rente ausgewiesen sei.