2. Mit Gesuch vom 21. Mai 2004 wurde der Versicherte erneut bei der IV-Stelle angemeldet und für ihn eine berufliche Massnahme (Umschulung auf eine neue Tätigkeit) beantragt. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass es dem Versicherten nach einer Umschulung möglich werden sollte, ein wesentlich höheres Invalideneinkommen zu erzielen. Dadurch würde eine Reduktion des IV-Grades möglich, sodass die Entrichtung einer ganzen IV-Rente vermieden werden könnte.