● Am 3. Januar 2005 kam Dr. … aufgrund der Akten zum Schluss, dass echtzeitlich an der linken Hand des Versicherten weder klinisch noch radiologisch eine eindeutige Diagnose gestellt werden konnte. Im MRI habe eine Bandläsion ausgeschlossen werden können. Bei der diagnostischen Arthroskopie habe ebenfalls kein Befund festgestellt werden können.