● Im MRI-Bericht vom 22. April 2003 wird folgendes festgehalten: Morphologisch kein pathologischer Befund an Handgelenk und an der Handwurzel fassbar. Kein Nachweis einer scapholunären Dissoziation bei morphologisch regelrechtem scapholunärem Band. Kein Hinweis auf eine karpale Ernährungsstörung. Verschluss der distalen Radiusepiphysenfuge bei noch offener distaler Ulnaepiphysenfuge. Derzeit (noch) kein Ulnavorschub. Auffällig umschriebene Läsion in der distalen Radiusmetaphyse mit neu aufgetretener zarter Aufhellung im Röntgenbild.