1. … (nachgehend: Versicherte), geboren 1986, liess am 19. März 2003 durch seinen Arbeitgeber, …, der Schweizerischen Unfallversicherung (nachgehend: SUVA) melden, er habe am 17. März 2003 beim Abladen der Werkzeugkiste das Handgelenk verdreht. Erste Abklärungen durch das Spital … ergaben eine Verletzung der Bänder und Knorpel. Auf Rückfrage der SUVA über den genauen Hergang des Vorfalls erklärte der Versicherte am 23. April 2003, dass er an besagtem Tag eine ca. 20 Kg schwere Werkzeugkiste mit gestrecktem Arm aus dem PW ausgeladen habe.