natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs begründete und wozu sie insbesondere auf ihre Einsprache vom 18. Januar 2005 verwies. Bezüglich des Fristenablaufs für die Einsprache sei es zu einem Missverständnis bzw. zu einer Falschauskunft zwischen der Sachbearbeiterin der Versicherung und der Sekretärin des Rechtsvertreters gekommen.