b) Gerichtskosten werden nicht erhoben, da das Rekursverfahren in IPV-Sachen laut Art. 19 Abs. 2 KPVG i.V.m. Art. 1 lit. b Ziff. 5 und Art. 11 der Verordnung über das Verfahren in Sozialversicherungsstreitsachen (VVS; BR 542.300) – ausser hier nicht zutreffender Ausnahmen – kostenlos ist. Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben.