Die Höhe der Altersrente richtet sich bei ihr nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (2. Säule) bezweckt die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung auch nach dem Erwerbsleben. Sie wird durch das Berufsvorsorgegesetz [BVG], das Unfallversicherungsgesetz [UVG] sowie die überobligatorische Vorsorge bestimmt. Bei ihr hängt das angesammelte Vorsorgekapital grundsätzlich von der Höhe des versicherten Lohnes sowie von der Anzahl der Beitragsjahre ab.