b) Richtig ist zunächst, dass der Aufbau des schweizerischen Altersvorsorgesystems im Grundsatz auf dem so genannten 3-Säulen- Konzept beruht. Die staatliche Vorsorge (1. Säule) - bestehend aus der Altersund Hinterbliebenenversicherung [AHV], der Invalidenversicherung [IV] sowie Ergänzungsleistungen [EL] - hat zum Ziel, die Existenzsicherung zu gewährleisten. Die Höhe der Altersrente richtet sich bei ihr nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer.