b) Mit Verfügung vom 20. April 2004 lehnte die AHV-Ausgleichskasse (AK) das Gesuch für die Bezugsberechtigung der IPV 2004 gestützt auf nachfolgende Berechnungszusammenstellung ab: Einkommens-/Vermögensverhältnisse (Zeitperiode 01.01.-31.12.2003) Betrag Steuerbares Einkommen zu 100% Fr. 0.00 Fr. 0.00 Steuerbares Vermögen zu 10% Fr. 365'200.00 Fr. 36'520.00 Anrechenbares Einkommen Fr. 36'520.00 Selbstbehalt (9.00% vom anrechenbaren Einkommen) Fr. 3'286.80 Fr. 3'286.80