In diesem Spannungsfeld zwischen sozialer Sicherheit und Eigenverantwortung bedeutet die Schadenminderungslast ein wichtiges Element der Grenzziehung zwischen Leistungspflicht der Versicherung und der Anspruchsberechtigung der einzelnen Person. Die Schadenminderungslast stellt somit eine negative Haftungsbegrenzung der Sozialversicherung dar: Soweit die Schadenminderungslast reicht, besteht keine oder doch nur eine verminderte Leistungspflicht (Thomas Locher, Grundriss des Sozialversicherungsrechts, 3. Auflage, Bern 2003, ยง 40 N 24 ff.).