Anderseits hat aber im schweizerischen sozialen Rechtsstaat auch die Eigenverantwortung eine grosse Bedeutung, denn ohne leistungsfähige und -willige Mitglieder der Versichertengemeinschaft lassen sich die Sozialversicherungen nicht finanzieren. Diese Eigenverantwortung muss gerade auch im bereits recht dichten schweizerischen Sozialversicherungsnetz betont werden, d.h. es muss vermieden werden, dass die versicherte Person ihr Verhalten zum Nachteil der gesamten anonymen Rechtsgemeinschaft verändert, indem die Auffassung aufkommt, der Staat garantiere in jedem Fall über die eine oder