aus dieser Risikoverteilung entsteht eine weitgehend materielle Gesichertheit, die soziale Sicherheit der Betroffenen. Anderseits hat aber im schweizerischen sozialen Rechtsstaat auch die Eigenverantwortung eine grosse Bedeutung, denn ohne leistungsfähige und -willige Mitglieder der Versichertengemeinschaft lassen sich die Sozialversicherungen nicht finanzieren.