c) In allen Sozialversicherungen, in welchen der Eintritt des Risikos oder das Andauern des Folgezustandes durch ein vermeidbares Verhalten der versicherten Person beeinflussbar ist, hat die Schadenminderungslast eine ganz grundlegende Bedeutung, so etwa in den Sozialversicherungen, bei welchen ein Gesundheitsschaden der Leistungspflicht zugrunde liegt. Einer der tragenden Pfeiler des sozialen Leistungsstaates ist die Sicherung der Freiheit und der Existenz der Person, indem bestimmte wesentliche Risiken, welche die ökonomische Existenz der Menschen in Frage stellen, auf eine möglichst grosse Gemeinschaft der Versicherten verteilt werden;