2. Anfechtungsobjekt im vorliegenden Beschwerdeverfahren bildet der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 21. Dezember 2004. Streitig und zu prüfen sind ausschliesslich die Taggeldleistungen ab dem 8. September 2003 bis zum operativen Eingriff und ab dem 24. Februar 2004 bis zur Wiederaufnahme der Berufstätigkeit durch den Beschwerdeführer am 30. August 2004.