In der ausgeübten Tätigkeit würden Kniebeschwerden wesentlich früher zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Wäre der Versicherte hingegen, wie eigentlich zu erwarten und zumutbar gewesen, einer adaptierten Beruftätigkeit (z.B. als Stockbroker) nachgegangen, hätte die durch den operativen Eingriff verursachte Arbeitsunfähigkeit wesentlich kürzer gedauert. Dies werde denn auch durch den Bericht von Dr. med. … bestätigt, in welchem dem Versicherten die volle Wiederaufnahme der Arbeit in einer halbsitzenden bzw. sitzenden Tätigkeit per 24. Februar 2004 attestiert werde.