6. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2003 bestätigte die Unfallversicherung die Übernahme der Kosten für die ärztliche Behandlung. Betreffend die Arbeitsunfähigkeit lehnte sie jedoch die Ausrichtung von Taggeldern mit der Begründung ab, der Versicherte sei in einer angepassten Tätigkeit sehr wohl zu 100% arbeitsfähig.