4. Mit E-Mail vom 29. September 2003 teilte der Versicherte der Unfallversicherung mit, dass er bereits seit dem 8. September 2003 in seiner Tätigkeit als Bademeister arbeitsunfähig sei. Ab dem 13. Oktober 2003 unterzog sich der Versicherte - wie vom Arzt bestätigt - einer Behandlung mit fünf Knieinjektionen. 5. Nachdem die Unfallversicherung detailliertere Arztberichte verlangt hatte, teilte ihr der behandelnde Arzt, Dr. med. …, mit, dass die Injektionen nicht die nötige Wirkung zeigten und ein erneuter Eingriff vorgesehen sei, um eine totale Knieprothese möglichst lange herauszuzögern.