Dabei konnte er feststellen, dass das linke Knie geschwollen gewesen sei. Er schlug Injektionen, eine Physiotherapie sowie das Tragen einer Kniestütze vor. Nachdem die Unfallversicherung das Dossier einem Vertrauensarzt zur Überprüfung abgegeben hatte, erkannte sie ihre Leistungspflicht für die ärztliche Behandlung im Zusammenhang mit den Beschwerden am linken Knie an.