2. Am 17. Juni 1991 wurde eine Arthroskopie am linken Knie durchgeführt. Der operierende Arzt stellte eine beginnende Arthrose mit Knorpelverletzungen in allen 3 Kompartimenten fest. In der Folge wurde eine Expertise durchgeführt, um den Zustand des linken Knies und den Invaliditätsgrad zu bestimmen. Gestützt darauf sprach die …, zuständig für die langfristigen Unfallversicherungsleistungen, mit Verfügung vom 17. November 1994 dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung und, auf dessen Verlangen, eine Kapitalsumme anstelle einer UVG-Rente für einen Invaliditätsgrad von 40% zu.