6. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die … AG am 18. Februar 2005 frist- und formgerecht Beschwerde, in der sie die Kostenübernahme für die Chochlea-Operation durch die Invalidenversicherung beantragte. Zusammenfassend führte die Beschwerdeführerin aus, eine Kostenübernahme für ein Geburtsgebrechen durch die Invalidenversicherung gemäss Art. 13 Abs. 1 IVG scheitere im vorliegenden Fall klar daran, dass entsprechende Massnahmen nur bis zur Vollendung des 20. Altersjahres übernommen werden könnten.