13 IVG vergütet werden, da dieser Anspruch von Gesetzes wegen ausnahmslos spätestens am Ende des Monats erlösche, in welchem die versicherte Person das 20. Altersjahr zurücklegt. Auch die IV-Stelle des Kantons Graubünden erachte im Übrigen die bei der Versicherten noch durchzuführende Chochlea-Implantat-Einlage linksseitig als sinnvoll und indiziert. Sie sei jedoch nicht für die „blosse“ Wiederherstellung der körperlichen Integrität zuständig, sondern lediglich für medizinische Massnahmen, die unmittelbar der beruflichen Eingliederung dienten.