Die Versicherte reichte der IV-Stelle einen Bericht des Universitätsspitals Zürich vom 21. September 2004 ein, wonach die Vorabklärungen ergeben hätten, dass die Versicherte in Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission für Audiologie und Expertenwesen vom 20. November 2003 für eine bilaterale Chochlea- Implantat-Versorgung eine geeignete Patientin sei. Aufgrund der hohen Anforderungen ihres Pharmazie-Studiums an der ETH Zürich und ihrer späteren Berufswahl sei in ihrem Fall eine optimale Versorgung mit bilateraler Implantation anzustreben.