3. Gegen diese Verfügung erhoben die … AG als obligatorischer Krankenversicherer von … am 23. September 2004 und die Versicherte selber am 3. Oktober 2004 Einsprache. Die Versicherte reichte der IV-Stelle einen Bericht des Universitätsspitals Zürich vom 21. September 2004 ein, wonach die Vorabklärungen ergeben hätten, dass die Versicherte in Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission für Audiologie und Expertenwesen vom 20. November 2003 für eine bilaterale Chochlea- Implantat-Versorgung eine geeignete Patientin sei.