Vielmehr wird in den neuen Unterlagen die damalige Beurteilung noch einmal bestätigt (vgl. den ersten Bericht von Dr. med. Laubscher vom 23. Juni 2003, gemäss welchem er den Versicherten basierend auf einer ersten Untersuchung vom 21. Mai 2003 pauschal für 100 % arbeitsunfähig erachtete). In seinem Bericht vom 4. Juni 2004 wiederholt der Arzt lediglich die damalige Einschätzung, ohne dieser aber eine objektive Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers zugrunde zu legen. Nichts anderes lässt sich auch den weiteren, bei den Akten liegenden Berichten entnehmen.