Bona bestätige, dass sich die Rückenbeschwerden in letzter Zeit verstärkt hätten. Dr. med. Laubscher habe im Übrigen auch ausgeführt, dass sich die Rücken- und Ellbogenbeschwerden mit bildgebenden Verfahren klar objektivieren liessen. Mit seiner Argumentation verkennt der Beschwerdeführer, dass ein Vergleich der tatsächlichen Verhältnisse am 25. Juni 2003 (Zeitpunkt des Einspracheentscheids) bzw. im Februar 2003 (Datum der Arztberichte, auf die sich die IV-Stelle im Einspracheentscheid vom 25. Juni 2003 abstützt) mit den neuen Berichten keine wesentlichen Veränderungen aufzeigt.