Bona (datiert vom 30. Oktober 2003) und Dr. med. Laubscher (datiert vom 4. Juni 2004) kann überhaupt nichts entnommen werden, wonach sich der Gesundheitszustand des Versicherten diesbezüglich im Vergleich zu damals verschlechtert hätte. Vielmehr führt Dr. med. Laubscher das Asthma bronchiale gar nur unter den „Übrigen Problemen“ auf, und konstatiert zudem - wie bereits in seiner früheren Beurteilung vom 23. Juni 2003 - keine Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit aufgrund des Asthma bronchiale. Gleiches gilt für die Berichte von Dr. med.